Der Kläger sagt, er sei zu Unrecht entlassen worden und klagt deshalb seinen Ex-Arbeitgeber. Der Lehrling war entlassen worden, weil er sich im Dienst an einer Arbeitskollegin vergriffen haben soll.
Klagende Ex-Prokuristin behauptete, Dienstgeberkündigung sei wegen ihres Vorwurfs erfolgt, ihr Chef habe sie sexuell belästigt. Arbeitsprozess endete mit gütlicher Einigung.
Die Richterin ging davon aus, dass der angeklagte 17-Jährige dem Mädchen nicht kräftig an das Gesäß griff. Verurteilt wurde er dennoch, aber aus anderen Gründen.
Die NEUE sprach exklusiv mit dem Vorarlberger Familienvater, dessen übergriffiges Verhalten gegenüber einer Besucherin auf dem Münchner Oktoberfest im Internet hohe Wellen schlägt und eine regelrechte Hexenjagd ausgelöst hat.
Als Exhibitionist wurde der Angeklagte auch in der Berufungsverhandlung schuldig gesprochen. Der unbescholtene Hotelgast beteuerte wiederum vergeblich seine Unschuld.
Angeklagter soll 15-Jährige am Gesäß berührt haben. 32-Jähriger übernahm Verantwortung für Fehlverhalten. Wenn er Geldbuße und Schmerzengeld zahlt, wird Verfahren eingestellt.
Betrunkener Polizist in Zivilkleidung belästigte in der Freizeit zwei weitere Frauen, darunter eine Polizistin. Geldstrafe im Disziplinarverfahren und Diversion im Strafverfahren.
ÖBB-Mitarbeiter soll während Dienstzeit auch Schülerinnen sexuell belästigt haben. Weil er Betriebsrat ist, klagen ÖBB in Arbeitsprozess auf gerichtliche Zustimmung zur Entlassung.
Lehrling wurde entlassen, weil er sich im Dienst an junger Arbeitskollegin vergriffen haben soll. Entlassener bestreitet Vorwurf und klagt ehemaligen Dienstgeber in Arbeitsprozess.
Dem Urteil zufolge mehrfach Übergriffe bei Umarmungen auf 15-jährige Tochter der Lebensgefährtin und eine versuchte Nötigung. Geldstrafe für unbescholtenen 57-Jährigen.
45-Jähriger versetzte 38-Jährigem einen Kopfstoß, der zuvor seine Tochter am Arbeitsplatz sexuell belästigte. Die beiden unbescholtenen Angeklagten kamen mit Diversionen davon
24-Jähriger hielt laut Urteil Ex-Freundin fest und berührte sie im Intimbereich, belästigte sie sexuell, bedrohte und stalkte sie. Teilbedingte Gefängnisstrafe nicht rechtskräftig.
Angeklagter berührte nach Ansicht des Berufungsgerichts Frauen bewusst im Intimbereich. Nach Freispruch in erster Instanz nun unbedingte Geldstrafe und Berufsverbot für Masseur.
Der Mann soll zuvor eine Frau sexuell belästigt haben. Die Polizei nahm die Verfolgung auf und stoppte ihn unsanft. Nun wird gefragt, ob das Manöver verhältnismäßig war.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster