Gewalt ist vielfältig und kann in unterschiedlichsten Formen vorkommen. Die NEUE hat Frauen aus dem Beratungsbereich gefragt, wie sie Gewalt gegen Frauen auf ihrem Gebiet wahrnehmen.
Vorbestrafter versetzte Lebensgefährtin Faustschläge ins Gesicht. Dadurch ausgelöste Sehschwäche ist ihm laut Urteil nicht zuzurechnen. Berufungsgericht erhöhte Strafe.
Vorbestrafter 44-Jähriger verletzte Lebensgefährtin mit Faustschlägen und Tritten und drohte ihr damit, sie umzubringen. Landesgericht hielt Geldstrafe nicht für ausreichend.
Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen