OGH bestätigte Rechtmäßigkeit der U-Haft wegen Fluchtgefahr. Afrikaner in neuem Prozess zu zweieinhalb Jahren Haft wegen versuchter Vergewaltigung verurteilt.
Auch Oberlandesgericht hielt Zusatzstrafe von fünf Jahren und vier Monaten für angemessen. Angeklagter wurde schon 2004 für Missbrauch der anderen Nichte verurteilt.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster