Klägerin fordert 9600 Euro Schadenersatz, weil ihr Nebenbeschäftigung als Mitarbeiterin eines Anwalts während ihres Gerichtspraktikums rechtswidrig verboten worden sei.
Fünf Afrikanerinnen wurden nach Ansicht des Erstrichters als billige Arbeitskräfte im Haushalt ausgebeutet: Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für unbescholtene Angeklagte.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster