Amoklaufdrohung im Landeshauptmann-Büro: Urteil bestätigt
Unbescholtener 38-Jähriger drohte auch BH-Sachbearbeiterin mit Amoklauf, sollte BH-Geldstrafe nicht aufgehoben werden. Berufungsgericht bestätigte Schuldspruch und Strafe.
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