Höchstgericht entschied, dass Kaufvertrag aufgehoben wird, weil Immobilienfirma weniger als 60 Prozent des Verkehrswerts bezahlte und Zwangslage der Verkäuferin ausnützte.
Fetthennen, Herbstanemonen und Chrysanthemen bieten im Spätsommer und Herbst als Spätblüher eine bunte Abwechslung für Gärtner, Bienen und Schmetterlinge.
Joachim Mangard Politbeben in Dornbirn oder “rote Punkte im schwarzen Meer”