Bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafe von zehn Monaten für einschlägig vorbestraften 50-Jährigen: Vater war gegen Sohn drei Jahre lang physisch und psychisch gewalttätig.
Die nach wie vor offene Abschaffung des Amtsgeheimnisses sowie keine Fortschritte beim Bundesstaatsanwalt bereiten dem österreichischen Justizsystem kein gutes Zeugnis.
Joachim Mangard Politbeben in Dornbirn oder “rote Punkte im schwarzen Meer”