Sie lieben feuchten Boden und bringen den einen oder anderen Gartenbesitzer zur Verzweiflung. Zu 100 Prozent kann man sie nicht fernhalten, doch es gibt mehrere Methoden, die helfen können.
Höchstgericht ordnete neue Bestrafung an Bezirksgericht an. Denn Richter verhängte für Unterhaltsverletzung und Diebstahl statt einer Strafe unbedingte Haft- und Geldstrafe.
Joachim Mangard “La traviata” aktueller denn je: Eine Gesellschaft, die im Spiegel bricht