1,8 Promille: Keine Strafe für Autofahrer
Kein Führerscheinentzug, keine Geldstrafe: Autolenker behauptete mit Erfolg, sich erst nach Unfall angetrunken zu haben. Bezirkshauptmannschaft stellte Verfahren ein.
Min. 0°
Max. 7°
Niederschlag 0 mm/m²
Wind 0 km/h
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster