1,8 Promille: Keine Strafe für Autofahrer
Kein Führerscheinentzug, keine Geldstrafe: Autolenker behauptete mit Erfolg, sich erst nach Unfall angetrunken zu haben. Bezirkshauptmannschaft stellte Verfahren ein.
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Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen