Familienangehörige, die beeinträchtigte Menschen pflegen, können künftig dazu angestellt werden. Auch für Pflegefamilien arbeitet das Land ein solches Modell aus.
Prozess begann: Es sei gleichheitswidrig und verfassungswidrig, dass sie Zuschuss von 150 Euro nicht erhielt, nur weil ihr Haushalt über keinen Stromzähler verfüge, meint Klägerin.
In Hausordnungen werden Mieter oft mit Klauseln konfrontiert. Ob der Vermieter wirklich alles untersagen kann, erklärt Ulrike Stadelmann vom Konsumentenschutz der AK.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster