Oberster Gerichtshof bestätigte in Disziplinarverfahren Geldbuße von 2000 Euro: Verteidiger warf Strafrichter auch vor, wider besseren Wissens falsch entschieden zu haben.
Berufungsgericht hob Verurteilung zu Geldstrafe wegen Begründungsmängeln auf. Nun entscheidet anderer Richter, ob Hundebesitzer seinen Hund tatsächlich geschlagen hat.
Richter beschloss, Strafverfahren mit Diversion einzustellen. Unbescholtener 19-Jähriger soll im Vollrausch versucht haben, gleichaltrige Arbeitskollegin in Italien zu vergewaltigen.
Schuldspruch und Strafe bestätigt, Urteil rechtskräftig: 54-Jähriger hat seine Gattin über Jahre hinweg vergewaltigt, misshandelt und bedroht sowie zwei Töchter verletzt.
Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen