Bestätigt: Spital haftet für Schäden bei Geburt
Auch Berufungsgericht verpflichtet Krankenhaus wegen Behandlungs- und Aufklärungsfehler zu Schadenersatzzahlung von 400.000 Euro an schwerbehinderten 7-Jährigen.
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Joachim Mangard Wir schreiben für Sie, liebe Leserschaft!