Richterin konnte nicht zweifelsfrei feststellen, dass Lebensgefährten tatsächlich auf Elstern geschossen haben. Im ersten Prozess wurden Angeklagte noch zu Geldstrafen verurteilt.
Unbescholtener 49-Jähriger schlug und bedrohte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft seine drei unmündigen Stiefkinder und seine Gattin über zwei Jahre hinweg. Prozess vertagt.
Klägerin behauptet in anhängigem Zivilprozess, ihre Mutter sei alkoholkrank und deshalb bei zu billigem Verkauf der Anteile an beklagtes Unternehmen geschäftsunfähig gewesen.
Verwitwete Pensionistin verlangt von Sohn 65.000 Euro: Denn er habe sie bedroht und ihr Haus beschädigt. Deshalb gelte der Vertrag über die ihm geschenkte Wohnung nicht mehr.
55-Jähriger sagte zu IfS-Sozialarbeiterinnen, er werde für seine Kinder zuständigem BH-Sachbearbeiter Kopf abschneiden. Teilbedingte Haftstrafe wegen gefährlicher Drohung.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster