Staatsanwalt ermittelt nun auch gegen Zuschauer: Ehemann der Zweitangeklagten soll während Gerichtsverhandlung um gestohlene Uhr Erstangeklagte bedroht haben.
Gestürzter Skirennfahrer verletzte bei österreichischer Meisterschaft im Montafon zwei Zuschauer schwer. Weil Fangnetz fehlte, sind Veranstalter schadenersatzpflichtig.
Dreieinhalb Jahre Haft für 66-Jährigen. Prozess am 9.10. gegen seinen Sohn: 34-Jähriger soll als Mitglied eines großen Vorarlberger Drogenrings 74 Kilo Kokain verkauft haben.
Beklagter foulte beim Eishockeyspiel Gegner mit Bodycheck und verletzte ihn dabei schwer. Schadenersatzklage vorerst abgewiesen, weil typisches Sportrisiko nicht erhöht wurde.
Noch kein Urteil gegen Ex-Motorradklubpräsident, der Schmuggel von 50 Kilo Kokain und 181 kg Cannabis beauftragt und Weitergabe von 50 kg Kokain vermittelt haben soll.
Sieben Monate Gefängnis für Vorbestraften, der 173 Gramm Marihuana verkaufte, darunter auch an Minderjährige, und bei Hausdurchsuchung sein Handy absichtlich beschädigte.
In Wien wurde ein Mann zu 7,5 Jahren Haft verurteilt, nachdem er einen Bekannten geschubst hat und dieser infolgedessen ein tödliches Schädel-Hirn-Trauma erlitt.
Gericht bestätigte AMS-Bescheid: Kein Arbeitslosengeld für sechs Wochen, weil Arbeitsloser zumutbares Jobangebot nicht annahm und sich nicht ärztlich untersuchen ließ.
Ein Wiener steht wegen dreifachen Mordversuchs vor Geschworenen, nachdem er nach einem Streit in einem Lokal mit einem Messer auf Gäste eingestochen haben soll.
Morddrohungen des Vorbestraften gegen Ex-Freundin. Berufungsgericht beließ es bei teilbedingter Haftstrafe von zwölf Monaten, die von Staatsanwaltschaft bekämpft wurde.
Zwei versuchte Gelddiebstähle in Müselbacher Kirche: Berufungsgericht erhöhte zu verbüßende Gefängnisstrafe für einschlägig vorbestraften Polen um eineinhalb Jahre.
34-jähriger Tschetschene ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts als radikaler Islamist eine Gefahr für Österreich. Der Familienvater darf nicht bleiben.
60-Jähriger verletzte Mitbewohner leicht. Berufungsgericht bestätigte Strafe: Drei Jahre teilbedingte Haft. Geschworene ging nicht von angeklagtem Mordversuch aus.
Höchstgericht bemängelte, dass Verwaltungsgericht auf nicht erschienene Augenzeugin verzichtete. Beschwerde gegen Festnahme hätte daher nicht abgewiesen werden dürfen.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster