Strafe fiel hoch aus, weil Tritt als versuchte schwere Körperverletzung an einem Polizisten gewertet wurde und für rückfälligen Vorbestraften ein erhöhter Strafrahmen galt.
Die Anklage wirft dem Mann vor, einen ursprünglich angenommenen Raubüberfall vorgetäuscht zu haben und selbst für den Tod des Sechsjährigen verantwortlich zu sein.
Die beiden Angeklagten beschuldigen sich gegenseitig des Mordes an 30-Jähriger Frau in Lustenau. Heute sollen Geschworene entscheiden, wer die Dornbirnerin erwürgt hat.
Richterin konnte nicht zweifelsfrei feststellen, dass Lebensgefährten tatsächlich auf Elstern geschossen haben. Im ersten Prozess wurden Angeklagte noch zu Geldstrafen verurteilt.
Unbescholtener 49-Jähriger schlug und bedrohte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft seine drei unmündigen Stiefkinder und seine Gattin über zwei Jahre hinweg. Prozess vertagt.
Klägerin behauptet in anhängigem Zivilprozess, ihre Mutter sei alkoholkrank und deshalb bei zu billigem Verkauf der Anteile an beklagtes Unternehmen geschäftsunfähig gewesen.
Verwitwete Pensionistin verlangt von Sohn 65.000 Euro: Denn er habe sie bedroht und ihr Haus beschädigt. Deshalb gelte der Vertrag über die ihm geschenkte Wohnung nicht mehr.
Joachim Mangard Politbeben in Dornbirn oder “rote Punkte im schwarzen Meer”