Vorbestrafter Pole brach bewusst in Häuser ein, deren Bewohner sich bei Trauerfeier befanden. Bei Wiederholung des Prozesses fiel Haftstrafe um ein Jahr höher aus als beim ersten Mal.
Am Mittwoch steht ein 80-Jähriger vor Gericht, der während einer Klima-Demonstration in eine junge Aktivistin fuhr. Die Betroffene brachte jedoch selbst keine Klage ein.
Eine Autolenkerin fuhr auf einen Polizisten zu. Ihre DNA-Untersuchung war laut Verfassungsgerichtshof nicht gerechtfertigt, weil künftig von ihr keine gefährlichen Angriffe zu befürchten waren.
Beklagte Versicherungen des klagenden Gastronomen gehen von Brandstiftung aus und verweigern Zahlungen. Aber Ermittlungsverfahren gegen Lokalbetreiber wurde eingestellt.
Das Berufungsgericht erhöhte zu bezahlende Strafe von 3200 auf 7360 Euro. Zuvor gewährte das Bezirksgericht eine teilbedingte Sanktion. Die zweite Instanz hielt eine unbedingte Strafe für notwendig.
Eine Mutter muss sich in Wien vor Gericht verantworten, weil sie ihr Kind vermutlich aus dem zweiten Stock mit einem Seil nach unten transportiert hat.
Joachim Mangard Politbeben in Dornbirn oder “rote Punkte im schwarzen Meer”