Am Mittwoch steht ein 80-Jähriger vor Gericht, der während einer Klima-Demonstration in eine junge Aktivistin fuhr. Die Betroffene brachte jedoch selbst keine Klage ein.
Eine Autolenkerin fuhr auf einen Polizisten zu. Ihre DNA-Untersuchung war laut Verfassungsgerichtshof nicht gerechtfertigt, weil künftig von ihr keine gefährlichen Angriffe zu befürchten waren.
Beklagte Versicherungen des klagenden Gastronomen gehen von Brandstiftung aus und verweigern Zahlungen. Aber Ermittlungsverfahren gegen Lokalbetreiber wurde eingestellt.
Das Berufungsgericht erhöhte zu bezahlende Strafe von 3200 auf 7360 Euro. Zuvor gewährte das Bezirksgericht eine teilbedingte Sanktion. Die zweite Instanz hielt eine unbedingte Strafe für notwendig.
Eine Mutter muss sich in Wien vor Gericht verantworten, weil sie ihr Kind vermutlich aus dem zweiten Stock mit einem Seil nach unten transportiert hat.
Angeklagter warf sich auf Motorhaube eines Autos und behauptete, er sei niedergefahren worden. Berufungsgericht nahm weit höheres Einkommen an und hob Strafe drastisch an.
Polizistin stürzte in Bregenz nachts bei Verfolgung von wegrennendem Autofahrer und verletzte sich schwer. Sie fordert in Zivilprozess 40.000 Euro Schadenersatz.
Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen