Vorbestrafter 37-Jähriger erstach im August 2022 vor Bludenzer Wohnanlage aus Eifersucht getrennt von ihm lebende Mutter seiner drei Kinder. Berufungsgericht bestätigte Strafmaß.
Vorbestrafter 35-Jähriger sperrte laut nicht rechtskräftigem Urteil Ex-Lebensgefährtin in seiner Wohnung ein, vergewaltigte, schlug, trat, biss, würgte, nötigte und bedrohte sie.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster