OGH hob Urteil auf, weil mutmaßliches Opfer nicht ausdrücklich Aussage vor Gericht verweigert hatte. Afrikaner war im Vorjahr zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Klägerin fordert 9600 Euro Schadenersatz, weil ihr Nebenbeschäftigung als Mitarbeiterin eines Anwalts während ihres Gerichtspraktikums rechtswidrig verboten worden sei.
Fünf Afrikanerinnen wurden nach Ansicht des Erstrichters als billige Arbeitskräfte im Haushalt ausgebeutet: Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für unbescholtene Angeklagte.
Physische und verbale Gewalt unter verwandten Nachbarn: 83-Jähriger wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung verurteilt, Geldstrafe auch für seinen Sohn.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster