Vorbestrafter Fahrgast aus Vorarlberg verletzte in Buchs Taxilenker lebensgefährlich. In zweiter Instanz wurde Schuldspruch bestätigt, aber langjährige Gefängnisstrafe verringert.
Nach einer Messerattacke befindet sich der Vorarlberger seit 2011 in einem psychiatrischen Gefängnis. Er muss weiterhin auf unbestimmte Zeit dortbleiben, entschieden nun Gerichte.
Verteidiger in NS-Wiederbetätigungsprozes mit hoher Haftstrafe war dazu nicht berechtigt. Höchstgericht ordnete wegen Verfahrensfehlers neuen Geschworenenprozess an.
Auch Gericht gestattet Familienzusammenführung nicht: In Türkei lebender Sohn darf nicht zum Vater nach Vorarlberg ziehen, weil es an einer ortsüblichen Unterkunft fehlt.
Oberlandesgericht setzte Gebühren für Gutachter herab. Verurteilung von Weinbauer wurde aber aufgehoben und neuer Prozess um tote Vögel in Rebenschutznetzen angeordnet.
Schwerverletzter habe mit Glück Schläge und Tritte überlebt, sagte der Richter. Haftstrafe für vorbestraften Gewalttäter, der zuerst stationäre Alkoholtherapie zu absolvieren hat.
Genitalien des Siebenjährigen waren auf Fotos nicht zu sehen. Auch Berufungsgericht ging nicht davon aus, dass 60-Jähriger Intimbereich fotografieren wollte.
24-jähriger Litauer war an zwei versuchten Einbrüchen in Fahrradgeschäfte beteiligt. Berufungsgericht setzte Gefängnisstrafe für Mitglied einer Einbrecherbande herab.
Im ersten Prozess wurde Buslenker noch wegen schwerer Sachbeschädigung verurteilt. Im zweiten Rechtsgang blieb für Gericht ungeklärt, wer Bordcomputer bei Bussen beschädigte.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster