Skifahrer in Warth in freiem Gelände von Lawine erfasst und schwer verletzt. Noch kein Urteil in neuem Prozess gegen Skiführer, angeklagt wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Berufungsgericht hob erstinstanzlichen Freispruch auf und verhängte Geldstrafe über unbescholtene Frau, die bei Diebstählen beträchtliche Schäden verursachte.
Psychiatrische Sachverständige lieferte in Zivilprozess Gutachten nicht. Deshalb wurden über sie Geldstrafen verhängt. Zudem wurde sie ihres Amtes enthoben.
Georgier erbeutete bei Raubüberfall auf 90-jährigen Immobilienmakler in dessen Bregenzer Büro 300 Euro. Langjährige Gefängnisstrafe für einschlägig Vorbestraften.
Betreiber von privater Kinderkrippe soll öffentliche Fördergelder missbräuchlich für nicht förderungswürdige Mitarbeiter verwendet haben. Noch kein Urteil im Prozess.
Morddrohungen gegen 73-jährige Freundin und 26-jährige Geliebte. Zudem verletzte 58-Jähriger seine Freundin, als er sie mit Gewalt zu küssen versuchte. Geldstrafe für Ersttäter.
Wirtschaftsbund bezahlte nach Ansicht des Richters verbotenerweise dienstliche Weihnachtsfeiern von Wirtschaftslandesrat Rüdisser. Geldstrafen nicht rechtskräftig.
Gütliche Einigung zwischen SOS Kinderdorf und Vorarlberger Kinderdorf. Deshalb musste vor Gericht doch nicht geklärt werden, wen Erblasserin beschenken wollte.
Bei dem Unfall auf dem Bodensee wurde niemand verletzt. Der Vorarlberger Bootsbesitzer fordert in einem Zivilprozess Schadenersatz von der Schweizerischen Bodenseeschifffahrtsgesellschaft.
Schöffensenat war nicht davon überzeugt, dass vorbestrafter 31-Jähriger gleich beim Kennenlernen 21-Jährige im Freien beim Bregenzer Hafen vergewaltigt hat.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster