Hundehalter versuchte seinen Hund auf anderen Hundehalter zu hetzen. Bedingte Haftstrafe und unbedingte Geldstrafe für vorbestraften Angeklagten wegen gefährlicher Drohung.
Drohung war dem Urteil zufolge kein Enterbungsgrund. Pflichtteil war auch nicht zu mindern, weil nur wenige Jahre kein Kontakt bestand. Kläger erbt sechsstellige Summe.
Dieses Mal keine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis, entschied auch das Oberlandesgericht. Denn Häftling hat zu viele Vorstrafen und zu viele der ihm gewährten Chancen ungenutzt gelassen.
Zum Islam konvertierter 22-Jähriger soll unter Einfluss von psychischer Krankheit geplant haben, Betende zu töten. Prozess am 30. Juni mit Antrag auf Einweisung in Psychiatrie.
66-Jähriger nötigte eine Betreuerin, bedrohte einen Betreuer und entwendete in Supermärkten Lebensmittel. Gefängnisstrafe für den vielfach Vorbestraften.
Der Vorbestrafte zielte mit einer Schreckschusspistole, die unbefugt in seinem Besitz war, auf einen wegfahrenden Pkw und versuchte, andere Autos mit der Waffe anzuhalten.
Während ihr verurteilter Ex-Lebensgefährte sich bereits in Haft befand, sagte 29-Jährige, sie und nicht er habe Drohung geschrieben. Danach wurde er sofort enthaftet und sie verurteilt.
Ostern ist vorbei – nun rollt das Landesgericht Feldkirch wieder schwere Fälle auf. Es geht um Gewalt in Familien, Sexualdelikte, Diebstahlserien und ein Schwurgerichtsprozess wegen versuchten Mordes.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster