37-Jähriger hat zugelassen, dass Zehnjährige ihn im Intimbereich berührt. Er erhält eine Geldstrafe und eine bedingte Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs Unmündiger.
Auch Oberlandesgericht hielt Zusatzstrafe von fünf Jahren und vier Monaten für angemessen. Angeklagter wurde schon 2004 für Missbrauch der anderen Nichte verurteilt.
Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen