46-Jähriger berührte Zehnjährige im Intimbereich und griff im Internet auf drei Bilder von missbrauchten Kindern zu: sieben von 21 Haftmonaten hat Unbescholtener zu verbüßen.
Pizzakoch verging sich an alkoholisierter und schlafender Frau. Erstgericht verhängte teilbedingte Haftstrafe. Berufungsgericht sah von zu verbüßender Haftstrafe ab.
6 von 18 Haftmonaten wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen sind zu verbüßen. 62-Jähriger lockte Siebenjährigen in seine Wohnung und vergriff sich dann an ihm.
Landesgericht verurteilte unbescholtenen 56-Jährigen zu Haftstrafe, weil er schlafende 18-Jährige oral missbraucht haben soll. OGH hob aber Urteil wegen Begründungsmangel auf.
Joachim Mangard Trauriges Kasperltheater im Kennelbacher Keller