Geldstrafe und bedingte Haftstrafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger. Vom Vorwurf der Vergewaltigung wurde der 18-Jährige freigesprochen.
Noch kein Urteil in Schöffenprozess. Unbescholtener 37-Jähriger soll sich jahrelang an anfangs zweijährigem Sohn vergriffen haben, der dadurch traumatisiert worden sein soll.
Teilbedingte Gefängnisstrafe: 46-Jähriger berührte nach Ansicht der Richter seine neunjährige Tochter und deren gleichaltrige Freundin im bekleideten Intimbereich.
Haftstrafe in erster Instanz für Arzt, der Patientin missbrauchte. Berufungsgericht ordnete jetzt neue Verhandlung an, weil Gutachten zur Zurechnungsfähigkeit fehlte.
Bei Prozesswiederholung erstes Urteil bestätigt: 6 der 18 Haftmonate sind zu verbüßen. Angeklagter verging sich oral an schlafender, alkoholisierter Freundin seines Patenkindes.
Schöffenprozess ab 17. April: 27-Jährigem wird unter anderem vorgeworfen, 20-Jährige mit K.o-Tropfen bewusstlos gemacht und sich dann ihr schwer vergangen zu haben.
Neun Monate Gefängnis für rückfälligen Vorbestraften, der neuerlich Videos von Kindesmissbrauch konsumierte und zudem einen 13-Jährigen missbrauchen wollte.
18 Monate Haft, davon sind 6 zu verbüßen: Unbescholtener 19-Jähriger hat laut Urteil in seinem Schlafzimmer unmündigen Cousin bei fünf Vorfällen mehrfach schwer missbraucht.
Es habe Versäumnisse bei der Aufklärung von Missbrauchsvorwürfen gegeben, heißt es aus Rom. Der Papst hat ein Rücktrittsangebot des Bischofs angenommen.
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