Pizzakoch verging sich an alkoholisierter und schlafender Frau. Erstgericht verhängte teilbedingte Haftstrafe. Berufungsgericht sah von zu verbüßender Haftstrafe ab.
6 von 18 Haftmonaten wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen sind zu verbüßen. 62-Jähriger lockte Siebenjährigen in seine Wohnung und vergriff sich dann an ihm.
Landesgericht verurteilte unbescholtenen 56-Jährigen zu Haftstrafe, weil er schlafende 18-Jährige oral missbraucht haben soll. OGH hob aber Urteil wegen Begründungsmangel auf.
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