Landesgericht verurteilte unbescholtenen 56-Jährigen zu Haftstrafe, weil er schlafende 18-Jährige oral missbraucht haben soll. OGH hob aber Urteil wegen Begründungsmangel auf.
37-Jähriger hat zugelassen, dass Zehnjährige ihn im Intimbereich berührt. Er erhält eine Geldstrafe und eine bedingte Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs Unmündiger.
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