Schöffensenat des Landesgerichts war nicht überzeugt davon, dass vorbestrafter 38-Jähriger seine langjährige Bekannte tatsächlich im Vorjahr bei zwei Vorfällen vergewaltigt hat.
Oberster Gerichtshof bestätigte in Disziplinarverfahren Geldbuße von 2000 Euro: Verteidiger warf Strafrichter auch vor, wider besseren Wissens falsch entschieden zu haben.
Umstürzender Baukran beschädigte in Lochau drei Häuser. Diversion mit Geldbuße für Kranführer, der Kran manipuliert haben soll. Pizzeria fordert Schadenersatz.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster