Müllfahrer haftet nicht für Unfall des Kollegen
Schadenersatzklage abgewiesen: Müllarbeiter konnte nicht nachweisen, dass er sich hinten am Trittbrett schwer verletzte, weil Lenker des Müllfahrzeugs zu schnell in Kurve fuhr.
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Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen