Bedingte Haftstrafe trotz 64 Diebstählen
Vorbestrafter stahl Badegästen Rucksäcke und verursachte Schaden von 35.000 Euro. Der Handwerker muss nicht ins Gefängnis, damit er Schadenersatzzahlungen leisten kann.
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Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen