Lebensgefährte saß laut Urteil drei Mal auf Bauch von schwangerer Freundin, die so gemeinsames Kind verlieren sollte: Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für Unbescholtenen.
Geldstrafe für unbescholtene und geständige 31-Jährige, die wahren Verwendungszweck verschwieg und 85-jährige Bekannte mit erfundenen Notfällen um 28.300 Euro betrog.
Beschlägefirma Grass ersucht Arbeitsgericht um erforderliche Zustimmung zur Entlassung eines Betriebsrats, der nichts gegen sexuelle Belästigung unternommen haben soll.
Joachim Mangard Wir schreiben für Sie, liebe Leserschaft!