Auch Oberlandesgericht hielt Zusatzstrafe von fünf Jahren und vier Monaten für angemessen. Angeklagter wurde schon 2004 für Missbrauch der anderen Nichte verurteilt.
Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für unbescholtenen 28-Jährigen wegen schwerer Körperverletzung. Vater verlor bei zwei Vorfällen Kontrolle, als Säugling schrie.
Joachim Mangard Politbeben in Dornbirn oder “rote Punkte im schwarzen Meer”