Ein Anruf bei der Polizei: Ein Vater soll seine Töchter vergewaltigt haben. Die Geschichte stellt sich als erfunden heraus – nur einer der Vorwürfe gegen einen 36-Jährigen.
Einem 79-Jährigen wird vorgeworfen, er habe einen Widerstand gegen die Naturwacht geleistet. Zudem habe er versucht, den Wächter zu verletzen. Nun hat das Gericht ein Urteil gesprochen.
Ein 36-Jähriger soll seine Frau geschlagen und bedroht haben. Als sie die Polizei rufen wollte, habe er ihr das Handy weggerissen. Am Landesgericht wurde er nun verurteilt.
Weil er die ihm auferlegte gemeinnützige Arbeit nicht abgeleistet hatte, wurde das Strafverfahren gegen 21-Jährigen fortgesetzt. Nun gilt der junge Mann als vorbestraft.
Freispruch von Mordversuch: Laut Gerichtsurteil war die 34-Jährige bei der Tat wegen ihrer Schizophrenie und dem Einfluss von Kokain unzurechnungsfähig.
22-Jähriger verletzte mit Faustschlag ins Gesicht Widersacher schwer. Berufungsgericht erhöhte Haftzeit für mehrfach einschlägig Vorbestraften beinahe um das Doppelte.
Zum Islam konvertierter 22-Jähriger soll unter Einfluss von psychischer Krankheit geplant haben, Betende zu töten. Prozess am 30. Juni mit Antrag auf Einweisung in Psychiatrie.
Joachim Mangard Wir schreiben für Sie, liebe Leserschaft!