Häftling verletzte im Feldkircher Gefängnis zwei Mithäftlinge mit Faustschlägen leicht. Berufungsgericht erhöhte Gefängnisstrafe für Vorbestraften von zwei auf neun Monate.
Höchstgericht weist Revision der Bezirkshauptmannschaft Bregenz als unzulässig zurück. Erfolg für "Extinction Rebellion" und Ende eines langen Rechtsstreits.
Das Berufungsgericht erhöhte zu bezahlende Strafe von 3200 auf 7360 Euro. Zuvor gewährte das Bezirksgericht eine teilbedingte Sanktion. Die zweite Instanz hielt eine unbedingte Strafe für notwendig.
Verfassungsgerichtshof hob Verordnung auf, weil Tafel für Tempo-30-Limit an falschem Standort angebracht wurde. Geldstrafe für hohe Geschwindigkeit ist hinfällig.
Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen