Höchstgericht weist Revision der Bezirkshauptmannschaft Bregenz als unzulässig zurück. Erfolg für "Extinction Rebellion" und Ende eines langen Rechtsstreits.
Das Berufungsgericht erhöhte zu bezahlende Strafe von 3200 auf 7360 Euro. Zuvor gewährte das Bezirksgericht eine teilbedingte Sanktion. Die zweite Instanz hielt eine unbedingte Strafe für notwendig.
Verfassungsgerichtshof hob Verordnung auf, weil Tafel für Tempo-30-Limit an falschem Standort angebracht wurde. Geldstrafe für hohe Geschwindigkeit ist hinfällig.
Joachim Mangard Politbeben in Dornbirn oder “rote Punkte im schwarzen Meer”