Vermummungsverbot: Tragen von Masken kann wieder bestraft werden
Nach dem Aus der Maskenpflicht gilt wieder das alte Vermummungsverbot, wonach im öffentlichen Raum Mund und Nase nur mit ärztlichem Attest verhüllt werden dürfen.
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Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen