Beschluss des Oberlandesgerichts: 14 Tage U-Haft waren genug für Ex-Hirschmann-Mitarbeiter, der mit fingierten Rechnungen über 300.000 Euro betrügerisch erlangt haben soll.
Höchstgericht entschied, dass Kaufvertrag aufgehoben wird, weil Immobilienfirma weniger als 60 Prozent des Verkehrswerts bezahlte und Zwangslage der Verkäuferin ausnützte.
Investoren gestanden, Betrugsvorwürfe gegen Firmenbetreiber aus Rache erfunden zu haben: Freisprüche von Betrugsanklage, Schuldsprüche nur wegen Urkundenfälschungen.
Berufungsgericht erhöhte Gefängnisstrafe für Angeklagten mit 20 Vorstrafen von einem auf sieben Monate. 33-Jähriger hatte vom Käufer Geld kassiert, aber Angelruten nicht geliefert.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster