Landesgericht verurteilte unbescholtenen 56-Jährigen zu Haftstrafe, weil er schlafende 18-Jährige oral missbraucht haben soll. OGH hob aber Urteil wegen Begründungsmangel auf.
Landesverwaltungsgericht stellte Verfahren ein: Weil im BH-Strafbescheid nicht angeführt wurde, Frau habe ihrem Hund durchs Einsperren im heißen Auto Schmerzen zugefügt.<br>
Begründet wird das Ende nach 13 Jahren mit dem Fehlen einschlägiger Fachkräfte und der mangelnden Bereitschaft von immer mehr Beschäftigten zur Fünf-Tage-Woche.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster