Zwei Männer (27 u. 21) schieben sich gegenseitig die Schuld zu. Doch die DNA-Spurenlage lässt sich nicht mit der Verantwortung des Erstangeklagten in Einklang bringen. Außerdem gibt es für die Staatsanwaltschaft ein eindeutiges Tatmotiv.
Zwei Jahre nach dem Tod der 30-Jährigen klagte die Staatsanwaltschaft Feldkirch den 27-jährigen U-Häftling nun wegen Mordes an und einen 21-Jährigen, weil er die Tat nicht verhindert hat.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster