Geschworene werteten Tätowierung als buddhistisches Glückssymbol und sprachen 32-Jährigen von Wiederbetätigung frei. Allerdings Haftstrafe wegen gefährlicher Drohung.
Unbescholtener 69-Jähriger hat Ehefrau über Jahre hinweg immer wieder vergewaltigt, geschlagen, gewürgt und bedroht. Berufungsgericht setzte Haftstrafe auf fünf Jahre herab.
Staatsanwalt ermittelt nun auch gegen Zuschauer: Ehemann der Zweitangeklagten soll während Gerichtsverhandlung um gestohlene Uhr Erstangeklagte bedroht haben.
Ein Mann wurde verurteilt und in ein therapeutisches Zentrum eingewiesen, nachdem er per E-Mail Drohungen gegen den Bundespräsidenten und Kanzler schickte.
Morddrohungen des Vorbestraften gegen Ex-Freundin. Berufungsgericht beließ es bei teilbedingter Haftstrafe von zwölf Monaten, die von Staatsanwaltschaft bekämpft wurde.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster