Unbescholtener 26-Jähriger war als Mitglied eines Drogenrings auch am Verkauf von 37 kg Kokain beteiligt. Ohne Geständnis wäre Drogenhaft noch länger ausgefallen.
Lustenauer verhinderte nicht, dass 30-Jährige erwürgt wurde. 22-Jähriger in U-Haft, weil er in großem Stil mit Marihuana gehandelt haben soll. Mutmaßliche Komplizen verurteilt.
Großvater berührte vor Jahren unmündiges Mädchen im Intimbereich. Teilbedingte Gefängnisstrafe für unbescholtenen 78-Jährigen. Urteil des Schöffensenats ist rechtskräftig.
63-Jähriger wurde im Jänner nach Übergriff auf Siebenjährigen verurteilt. Nun vergriff er sich an zwei siebenjährigen Buben. Gefängnisstrafe und Einweisung in Psychiatrie
Polizist verriet auch Betreibern von Glücksspiellokalen Dienstgeheimnisse. Oberster Gerichtshof gewährte in drittem Strafprozess eine nicht zu verbüßende Haftstrafe.
Durch einen Halsklammergriff erlitt ein Häftling schwere Hirnschädigungen. Demnach sind der sich wehrende Justizwachebeamte und der Strafhäftling daran zu gleichen Teilen schuld.
Der 30-Jährige verkaufte in einem großem Drogenring 17 Kilogramm Kokain und 6 Kilo Cannabis. Nun verringerte das Berufungsgericht die Haftstrafe von zehn auf neun Jahre.<br>
Obwohl der „Maddie-Komplex“ offiziell nicht Gegenstand des Verfahrens im Prozess in Braunschweig (Bundesland Niedersachsen) ist, dreht sich doch vieles um das bis heute ungeklärte Verschwinden der damals dreijährigen Madeleine.
Unbescholtener Jugendlicher vergewaltigte nach Ansicht der Richter wiederholt unmündige Nichte: 15 Monate Gefängnis, davon 5 Monate unbedingt, für unbescholtenen.
Vorbestrafter versetzte Lebensgefährtin Faustschläge ins Gesicht. Dadurch ausgelöste Sehschwäche ist ihm laut Urteil nicht zuzurechnen. Täter und Opfer sind wieder ein Paar.
Um den akuten Platzmangel in den überfüllten Gefängnissen Englands zu bekämpfen, lässt die Regierung 1.700 Häftlinge vorzeitig frei, was nicht ohne Kontroversen bleibt.
Unbescholtener 69-Jähriger hat Ehefrau über Jahre hinweg immer wieder vergewaltigt, geschlagen, gewürgt und bedroht. Berufungsgericht setzte Haftstrafe auf fünf Jahre herab.
Nach einem Amoklauf an einer Schule in Georgia bleibt der 14-jährige mutmaßliche Täter in Untersuchungshaft, während sein Vater wegen fahrlässiger Tötung angeklagt ist.
In England und Wales erreicht die Zahl der Gefängnisinsassen einen historischen Höchststand, beeinflusst durch schnelle Verurteilungen nach jüngsten Ausschreitungen.
Joachim Mangard Trauriges Kasperltheater im Kennelbacher Keller