Teilbedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten für Vorbestraften wegen versuchten schweren Betrugs: 58-Jähriger bezahlte Kaufpreis von 590.000 Euro für Wohnhaus nicht.
Während der 57-Jährige vom AMS in Österreich Arbeitslosengeld bezog, lebte er in Deutschland. Die Anklage erfolgte wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs.
Zwei Jahre Gefängnis für vorbestraften 23-Jährigen, der nach Ansicht der Richter zwei wehrlose 17-Jährige missbrauchte. Er filmte eine der Taten und verschickte das Video.<br>
Oberster Gerichtshof hob wegen Begründungsmängeln Urteil auf. 38-jähriger Serbe wurde im ersten Prozess als Mitglied einer Drogenbande zu 13,5 Jahren Gefängnis verurteilt.
Vorbestraftes serbisches Ehepaar verlangte nach Ansicht der Richter Herausgabe von angeblichem Sexvideo und verletzte in Wolfurt zwei Hausbewohner schwer.<br>
29-Jährige stach mit Messer auf Mitarbeiter eines Feldkircher Lokals ein. An Paranoia erkrankte Frau meinte, der ihr unbekannte Mann habe sie in ihrer Kindheit vergewaltigt.
Noch kein Urteil im Schöffenprozess um versuchte Brandstiftung: Vorbestrafter 20-Jähriger bestreitet, im Jänner 2022 in Lustenau seine Mietwohnung angezündet zu haben.
Oberlandesgericht hob (nicht rechtskräftig) Kaufvertrag für Wohnung auf, weil Kaufpreis zu niedrig war und Zwangslage der verschuldeten Verkäuferin ausgenützt wurde.
Prozess am 16. März um schweren Raub: Ehepaar soll nach Prostitution in Wolfurter Wohnhaus eingedrungen und dort zwei Hausbewohner schwer verletzt und beraubt haben.
Klägerin war Tourismuskursleiterin für Geflüchtete aus Ukraine in Ausbildungshotel des Sprechers der Vorarlberger Hotellerie, das Kursteilnehmerinnen ausgebeutet haben soll.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster