Missbrauch durch Arzt: Urteil nun aufgehoben
Haftstrafe in erster Instanz für Arzt, der Patientin missbrauchte. Berufungsgericht ordnete jetzt neue Verhandlung an, weil Gutachten zur Zurechnungsfähigkeit fehlte.
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Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen