Bei Prozesswiederholung erstes Urteil bestätigt: 6 der 18 Haftmonate sind zu verbüßen. Angeklagter verging sich oral an schlafender, alkoholisierter Freundin seines Patenkindes.
Neun Monate Gefängnis für rückfälligen Vorbestraften, der neuerlich Videos von Kindesmissbrauch konsumierte und zudem einen 13-Jährigen missbrauchen wollte.
18 Monate Haft, davon sind 6 zu verbüßen: Unbescholtener 19-Jähriger hat laut Urteil in seinem Schlafzimmer unmündigen Cousin bei fünf Vorfällen mehrfach schwer missbraucht.
46-Jähriger berührte Zehnjährige im Intimbereich und griff im Internet auf drei Bilder von missbrauchten Kindern zu: sieben von 21 Haftmonaten hat Unbescholtener zu verbüßen.
15 Monate Gefängnis und verpflichtende Entzugstherapie für süchtigen 54-Jährigen mit 17 Vorstrafen, der sich auch der Festnahme widersetzte, stahl und Sachbeschädigungen beging.
Vorbestrafter 39-Jähriger fuhr nach Ansicht des Richters auf Flucht vor Polizei in Hard mit Auto auf Polizistin zu, die sich mit Sprung zur Seite in Sicherheit bringen musste.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster