Rechtsanwalt kassierte überzogenes Honorar
Beklagter muss seiner ehemaligen Mandantin 56 Prozent seiner Entlohnung zurückzahlen. Das entschied der OGH. Demnach verletzte der Anwalt seine Informationspflichten.
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Joachim Mangard Wir schreiben für Sie, liebe Leserschaft!