Unbescholtener Tschetschene übte nach Ansicht der Richter jahrelang Gewalt in den verschiedensten Formen gegen seine unmündige Tochter aus. Urteil ist nicht rechtskräftig.
Im Streit um sein verlorenes Handy verletzte unbescholtener 21-Jähriger nach Ansicht der Richter im Februar in Tötungsabsicht mit Messerstich 46-Jährigen in Feldkirch schwer.
Ex-Vorstandsvorsitzender eines Textilunternehmens bekämpft seit 2017 in anhängigem Arbeitsprozess seine Entlassung. Berufungsgericht hob erstes Urteil des Landesgerichts auf.
26-Jähriger hielt laut Urteil seine Ex-Freundin fest und berührte sie im Intimbereich, belästigte sie sexuell, bedrohte und stalkte sie. Berufungsgericht setzte Haftstrafe deutlich herab.
Strittig ist in Arbeitsprozess, wie Einigung im Scheidungsverfahren auszulegen ist. Klägerin will durchsetzen, dass ihr geschiedener Mann sie weiterhin in seiner Firma beschäftigt.
Psychisch kranker, zurechnungsfähiger Sexualstraftäter ist seit vielen Jahren inhaftiert und muss im Gefängnis bleiben, weil er Therapie verweigert und als gefährlich eingestuft wird.
In der Schweiz lebender Türke raubte im Juni mit Schreckschusspistole in Dornbirner Sparkasse fünfstellige Summe. Mehrjährige Haftstrafe für geständigen Unbescholtenen.
19-Jähriger behauptete in sozialem Medium bewusst wahrheitswidrig, der von ihm genannte Polizist habe Hakenkreuze auf Schutzweg geschmiert. Geldstrafe für Unbescholtenen.
Bei Operation Gesichtsnerv beschädigt. Zahnarzt unterlief kein Behandlungs- und Aufklärungsfehler, so der OGH. Intelligenzminderung der Patientin war nicht erkennbar.
Joachim Mangard Wir schreiben für Sie, liebe Leserschaft!