Slowake verzollte in Schweiz gekaufte Armbanduhren bei Einreise in Lustenau nicht. Geldstrafe für grob fahrlässige Verzollungsumgehung von 5000 auf 9000 Euro angehoben.
Angeklagter versuchte 13-Jährige zu vergewaltigen und missbrauchte andere 13-Jährige. Berufungsgericht setzte nach Schadensersatzzahlung Haftstrafe um einen Monat herab.
Zwei 20-Jährige missbrauchten nacheinander im Auto massiv alkoholisierte und mit Kokain berauschte 19-Jährige. 24 Monate Haft für Vorbestraften, 20 Monate für Unbescholtenen.
Richterin konnte nicht zweifelsfrei feststellen, dass Lebensgefährten tatsächlich auf Elstern geschossen haben. Im ersten Prozess wurden Angeklagte noch zu Geldstrafen verurteilt.
Unbescholtener 49-Jähriger schlug und bedrohte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft seine drei unmündigen Stiefkinder und seine Gattin über zwei Jahre hinweg. Prozess vertagt.
Noch kein Urteil in vertagtem Strafprozess. Zahlreiche Vögel sollen auf Bregenzer Weinanbaufeld in ungeeigneten und unsachgemäß angebrachten Netzen verendet sein.
Vorkaufsrecht des Beklagten an Liegenschaftsanteilen der Schwester bleibt laut Höchstgericht aufrecht, weil klagender Immobilienmakler ihm Informationen vorenthielt.
Geldstrafe wegen Tierquälerei: Landwirt hätte Tierarzt holen müssen. Noch kein Urteil gegen zwei andere Landwirte, die mit Seil Kuh Teil der Zunge abgetrennt haben sollen.<br>
Vorbestrafter 35-Jähriger sperrte Ex-Lebensgefährtin in Wohnung ein, verletzte und vergewaltigte sie. Urteil in zweiter Instanz rechtskräftig bestätigt.
Joachim Mangard Politbeben in Dornbirn oder “rote Punkte im schwarzen Meer”