Landesverwaltungsgericht stellte Verfahren ein: Weil im BH-Strafbescheid nicht angeführt wurde, Frau habe ihrem Hund durchs Einsperren im heißen Auto Schmerzen zugefügt.<br>
Berufungsgericht hob Verurteilung zu Geldstrafe wegen Begründungsmängeln auf. Nun entscheidet anderer Richter, ob Hundebesitzer seinen Hund tatsächlich geschlagen hat.
Joachim Mangard Politbeben in Dornbirn oder “rote Punkte im schwarzen Meer”