Strafgericht nahm Fahrlässigkeit an: Autolenker legte Vorwärts- statt Rückwärtsgang ein und verletzte Bekannten schwer. Verletzter wirft ihm in Zivilprozess Absichtlichkeit vor.
Wenn Vergleich nicht erfüllt wird, müsste beklagter Neffe des Erblassers dessen zwei Söhnen gesamte Klagsforderung von 1,5 Millionen Euro aus Darlehen bezahlen.
Landesgericht teilte in Zivilprozess Schuld zwischen Justizwachebeamten und Häftling je zur Hälfte auf. Oberlandesgericht hob dann Urteil auf und ordnete Verfahrensergänzung an.
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