Höchstgericht ordnete neue Bestrafung an Bezirksgericht an. Denn Richter verhängte für Unterhaltsverletzung und Diebstahl statt einer Strafe unbedingte Haft- und Geldstrafe.
Schlafende Mitschülerin im Intimbereich gestreichelt: Oberlandesgericht gewährte bedingte Haftstrafe. Landesgericht hatte einen Monat Gefängnis verhängt.
Republik haftet gegenüber Mann aus erster Wohnung dem Grunde nach für Schäden, und bezahlte Frau aus zweiter Wohnung 5000 Euro, so ein nicht rechtskräftiges Urteil.
Haftstrafe für unbescholtenen 25-Jährigen: Bewaffneter Patient bedrohte in Landeskrankenhaus Bludenz Personal und Mitpatient und wurde von „Cobra“ festgenommen.
Landesgericht verurteilte unbescholtenen 56-Jährigen zu Haftstrafe, weil er schlafende 18-Jährige oral missbraucht haben soll. OGH hob aber Urteil wegen Begründungsmangel auf.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster