Einschlägig vorbestrafter 22-Jähriger schlug und bedrohte nach Ansicht des Richters über Monate hinweg seine Mama. Schon früher Verurteilung wegen Taten gegen die Mutter.
Unbescholtener 21-Jähriger kam am Landesgericht für unbefugten Gebrauch des Autos des Alberschwender Priesters mit diversioneller Geldbuße von 1200 Euro davon.
Hinzu kommen 20 Haftmonate aus Vorstrafe, sodass Gesamtstrafe vier Jahre und acht Monate beträgt. Vorbestrafter schlug, würgte und bedrohte laut Urteil drei Freundinnen.
Prozess am 29. und 31. März: Sechs angeklagte Afghanen sollen in Bludenzer Flüchtlingsheim eine alkoholisierte und daher wehrlose Besucherin schwer missbraucht haben.
Schöffenprozess auf März vertagt: Drei unbescholtene Schüler sollen im Oktober 2022 versucht haben, in Lustenau einem 14-Jährigen auf der Straße Geld zu rauben.
Geldstrafen wegen Verleumdung für zwei Angeklagte und wegen gefährlicher Drohung gegen dritten Angeklagten. Tatmotiv offenbar Rache fürs lange Warten aufs Taxi.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster