Warum ein Reifenstecher jetzt doch ins Gefängnis muss und nicht mit Geldstrafe davonkommt
Rückfalltäter mit 14 Vorstrafen beging Sachbeschädigung mit zerstochenem Reifen. Bezirksgericht gewährte Geldstrafe. Berufungsgericht verhängte danach Haftstrafe.
Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen