Nach Faustschlag in Hard: Für Rückfalltäter heißt es nun Haft statt Geldstrafe
Bezirksgericht hatte für Körperverletzung Geldstrafe gewährt. Berufungsgericht verhängte über vorbestraften Rückfalltäter nun aber rechtskräftig eine zu verbüßende Haftstrafe.
Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen