Teilbedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten für Vorbestraften wegen versuchten schweren Betrugs: 58-Jähriger bezahlte Kaufpreis von 590.000 Euro für Wohnhaus nicht.
In den Landtagsausschüssen wurde heute unter anderem über das Verbot von Nikotinbeuteln diskutiert. Eine Müllverbrennung wird es in Vorarlberg weiterhin nicht geben.
Während der 57-Jährige vom AMS in Österreich Arbeitslosengeld bezog, lebte er in Deutschland. Die Anklage erfolgte wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs.
Unbescholtener, mit 2,4 Promille alkoholisierter 27-jähriger versuchte nach Ansicht der Richter, in Bregenz im Freien 23-jährige zu vergewaltigen. Urteil nicht rechtskräftig.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster