Urteil rechtskräftig: Unbescholtene 57-Jährige betrog 12 Klienten, denen sie Heilung von Krankheiten versprach, um 478.000 Euro und das Land um 41.000 Euro an Sozialhilfe.
Strafe fiel hoch aus, weil Tritt als versuchte schwere Körperverletzung an einem Polizisten gewertet wurde und für rückfälligen Vorbestraften ein erhöhter Strafrahmen galt.
Die Anklage wirft dem Mann vor, einen ursprünglich angenommenen Raubüberfall vorgetäuscht zu haben und selbst für den Tod des Sechsjährigen verantwortlich zu sein.
Im Buch von Hans Peter Doskozil (SPÖ) gibt es eine Textpassage, laut der Brandstetter sich für den Investor Michael Tojner eingesetzt habe. Nun wird er verklagt.
Angeklagter versuchte 13-Jährige zu vergewaltigen und missbrauchte andere 13-Jährige. Berufungsgericht setzte nach Schadensersatzzahlung Haftstrafe um einen Monat herab.
Unbescholtener 49-Jähriger schlug und bedrohte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft seine drei unmündigen Stiefkinder und seine Gattin über zwei Jahre hinweg. Prozess vertagt.
Noch kein Urteil in Schöffenprozess. Unbescholtener 37-Jähriger soll sich jahrelang an anfangs zweijährigem Sohn vergriffen haben, der dadurch traumatisiert worden sein soll.
Anhängiger Prozess um betrügerische Krida: Vier Familienmitglieder sollen Zahlungsunfähigkeit ihres Taxiunternehmern mit Geldbehebungen vorsätzlich herbeigeführt haben.
Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen